Gemeinsamer Gutachterausschuss
Seit 01. Juli 2020 ist der Gögginger Gutachterausschuss ein Teil des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd.
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium zur Ermittlung von Grundstückswerten. Dieses Gremium setzt sich aus Sachverständigen der Bereiche Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen zusammen. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren Gutachtern, die ehrenamtlich tätig sind.
Der aktuelle Gutachterausschuss setzt sich aus den Gutachtern der beteiligten Kommunen zusammen, besteht aus derzeit 45 Mitgliedern und ist noch bis zum 28. April 2023 bestellt. Der Vorsitzende ist Bernd Maier.
Für die Erledigung seiner Aufgaben nutzt der Gutachterausschuss die Dienste einer Geschäftsstelle. Diese ist in Schwäbisch Gmünd beim Amt für Stadtentwicklung eingerichtet.
Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten wird der Gutachterausschuss in der Regel in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern tätig. Zusätzlich ist noch ein Vertreter der Geschäftsstelle anwesend.
Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken werden auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten durch den Gutachterausschuss erstellt.
Der Verkehrswert, das Ergebnis einer Wertermittlung, ist nach § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert: “Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es damit, einen möglichst marktkonformen Wert eines Grundstücks zu bestimmen. Ein Gutachten setzt sich i.d.R. aus den folgenden Kapiteln zusammen:
- Beschreibung des Gutachtenauftrags
- Beschreibung des Grundstücks nach Lage, Erschließung und Bebauung
- Rechtliche Gegebenheiten: Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bauleitplanung und weitere
- Gebäude und Außenanlagen: Beschreibung wertrelevanter Zustände und Details
- Verkehrswertermittlung mit: Wert des Grund und Bodens; Wert der baulichen Anlagen; Verkehrswert; Anlagen: Katasterkarte, Objektfotos, Bauzeichnungen
Die Berechnungen zur Ermittlung des Verkehrswertes sind nachvollziehbar dargestellt und erläutert. Für die Wertermittlung werden Gebühren fällig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von Schwäbisch Gmünd.