Einsicht Bebauungspläne
Die Einsicht der Bebauungspläne kann in Ostalbmap erfolgen
Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung eines Bebauungsplanes
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Göggingen hat am 04.12.2025 beschlossen, für das Baugebiet „Sondergebiet Photovoltaik Gießübel“ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Göggingen, nördlich des Ortsteils Horn auf der Gemarkung Horn und umfasst das Flurstück 3347 sowie einen Teilbereich des Flurstückes 3348. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 4,1 ha. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für ein Sondergebiet Photovoltaik zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.12.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Sondergebiet Photovoltaik Gießübel“ und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 14.09.2026 bis einschließlich 14.10.2026
im Internet unter https://www.gemeinde-goeggingen.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im
Rathaus, Anschrift: Hauptstraße 46, 73571 Göggingen,
während folgender Zeiten
Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Planungsbüro Kling Consult GmbH (stellungnahmen(@)klingconsult.de) und an das Rathaus (info(@)gemeinde-goeggingen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Gießübel“
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht | KC | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG (Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Unterlagen der Öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften „Einkaufsmarkt Gögginger Straße, REWE-Markt Leinzell“ in Leinzell und Göggingen können Sie hier herunterladen:
8207_BP_Teil_A_Plan_V-A1 (PDF-Dokument, 1,13 MB, 10.09.2026)
8207_BP_Teil_B_TF_V (PDF-Dokument, 315,42 KB, 10.09.2026)
8207_BP_Teil_C_BEGR_UB_V (PDF-Dokument, 2,03 MB, 10.09.2026)
8207_FNP_Teil_A_Plan_V-5000 (PDF-Dokument, 1,41 MB, 10.09.2026)
8207_FNP_Teil_B_BEGR_UB_V (PDF-Dokument, 845,10 KB, 10.09.2026)


