Bebauungspläne: Gemeinde Göggingen

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Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reitplatz am Gemeinweg" in Göggingen

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat hat am 22.01.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Anlagen kann in der Zeit

 

vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 - je einschließlich –

 

von der Öffentlichkeit im Internet unter www.gemeinde-goeggingen.de (Startseite > Leben & Wohnen > Bauen > Bebauungspläne) eingesehen und abgerufen werden.

 

Die gesamten Unterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums auch beim Bürgermeisteramt Göggingen, Rathaus, Hauptstraße 46, 73571 Göggingen während den üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes (Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 18:00 Uhr; Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 17:00 Uhr; Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr; Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

  

Abgabe von Stellungnahmen

 

Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen u.a. elektronisch (E-Mail an info@gemeinde-goeggingen.de), schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift unter oben angegebener Adresse vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.

Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

  

Planunterlagen / umweltbezogene Informationen

 

Bestandteile sind der Lageplan und Textteil zum Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Entwurf 1.2) mit Stand vom 07.01.2025.

Als Anlagen sind ein Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) beigefügt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind derzeit verfügbar:

 

1. Umweltbericht

Der Umweltbericht als Anlage zur Begründung enthält Aussagen und Untersuchungen zu den Planungsinhalten und Planungszielen, zu Umweltschutzzielen aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen sowie ihre Berücksichtigung, zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, der Umweltmerkmale sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Menschliche Gesundheit, Bevölkerung / Tiere, Pflanzen und ihre biologische Vielfalt / Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete etc.) / Boden / Wasser (Grund- und Oberflächenwasser), Klima und Luft / Landschaft / Kultur- und sonstige Sachgüter / Stör- und Unfallrisiken / Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern / Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante).
Der Umweltbericht enthält einen integrierten Grünordnungsplan, in dem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen sowie von Eingriffen in die genannten Schutzgüter innerhalb des Geltungsbereiches aufgeführt sind.

Zur Kompensation sind auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen.

Im Umweltbericht ist dargestellt, dass bei Durchführung der Planung und der festgesetzten Maßnahmen davon auszugehen ist, dass keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter verbleiben.

 

2. artenschutzrechtliche Prüfung

Die artenschutzrechtliche Prüfung als Anlage zum Umweltbericht enthält Aussagen und Untersuchungen (Biotoptypenkartierung) zur frühzeitigen Erkennung von evtl. Konflikten mit Schutzgebieten und Habitaten sowie von Tier- / Pflanzenarten (Säugetiere, Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Insekten, Pflanzen, Gewässerorganismen …).

Relevante Auswirkungen sind gem. dem Gutachten nicht zu erwarten.

 

3. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung

Weitere Informationen beinhalten ggf. die Stellungnahmen des Landratsamtes Ostalbkreis (Untere Naturschutzbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Untere Landwirtschaftsbehörde etc.) sowie des Regierungspräsidiums Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) und sonstiger Behörden / Träger öffentlicher Belange.

Die Anregungen und Bedenken sind soweit sie dem Planungsziel entsprechen im Bebauungsplan berücksichtigt.

 

4. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung

Von der Öffentlichkeit wurden bisher keine Anregungen und Bedenken zu umweltbezogenen Informationen vorgebracht.

 

Alle umweltbezogenen Informationen sowie die Stellungnahmen und die dazugehörige Abwägung der frühzeitigen Beteiligung werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

  

Lageplan Entwurf

 

Das Plangebiet liegt östlich von Göggingen, südlich der Kreisstraße K 3260 nach Schechingen, an der Straße und im Gewann „Im Gemeinweg“.


Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,5 ha und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine dicke, schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt.

  

Externe Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Dem Bebauungsplan werden direkt nördlich und östlich angrenzend an das Plangebiet auf den im Eigentum des Vorhabenträgers befindenden Teilflächen der Flurstücke 566 + 567/1 folgende externe Ausgleichsmaßnahmen (siehe Bebauungsplan) zugeordnet:

  • Maßnahme E1 (Extensivierung Grünlandnutzung)
  • Maßnahme E2 (Anpflanzung Streuobstwiese)
  • Maßnahme E3 (Anlage einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur)
  

Ziel und Zweck der Planung

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Reitplatzes im direkten Anschluss an die bestehende Reithalle zu schaffen.

  

Göggingen, den 30.01.2025

 

Danny Kuhl, Bürgermeister

  

Textteil Reitplatz "Am Gemeinweg" (PDF)

VEP Reitplatz "Am Gemeinweg" (PDF)

Abwägungsvorlage Reitplatz "Am Gemeinweg - frühzeitige Beteiligung (PDF)

Umweltbericht (PDF)

Artenschutz (PDF)

Begründung (PDF)

BPlan Reitplatz "Am Gemeinweg" (PDF)

Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Gögginger Straße, REWE-Markt Leinzell"

Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Gögginger Straße, REWE-Markt Leinzell“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinzell hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Oktober 2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufsmarkt Gögginger Straße, REWE-Markt Leinzell“ in Leinzell und Göggingen beschlossen und dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Gemeinde Göggingen in seiner öffentlichen Sitzung am 27. November 2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufsmarkt Gögginger Straße, REWE-Markt Leinzell“ in Leinzell und Göggingen gefasst und dem Vorentwurf zugestimmt. Weiter wurde in den jeweiligen Gemeinderatssitzungen die Verwaltung der Gemeinde Leinzell bzw. der Gemeinde Göggingen mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 und 4 Baugesetzbuch) beauftragt. Dabei sollen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig beteiligt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Die Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 217/2 und 220/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 218/1, 218/2, 219, 220/3, 221 und 224/1 der Flur 0 der Gemarkung und Gemeinde Leinzell sowie Teilflächen der Flurstücke 243 (L 1157), 243/2 und 243/3 der Flur 0 der Gemarkung und Gemeinde Göggingen mit einer Fläche von ca. 1,49 ha. Der detaillierte Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zur Deckung der Grundversorgung der Bevölkerung in Leinzell und Göggingen. Durch fehlende Baumöglichkeiten für einen solchen Markt in der Ortsmitte wurde der nun vorgesehene Standort aufgrund der guten Erreichbarkeit und der Nähe zum Einzelhandelszentrum in Göggingen vorgesehen. Neben dem Marktgebäude mit seinen Nebenflächen ist auch die verkehrliche Erschließung mittels einer Linksabbiegespur auf der L 1157 Teil der Planung. Der Bedarf für die Ansiedlung eines solchen Marktes ist gegeben und der vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglicht eine städtebaulich geordnete Entwicklung dieses Gebiets.

Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) vom 22.10.2024 / 27.11.2024 im Maßstab 1:500 des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 22.10.2024 / 27.11.2024 im Maßstab 1:500 / 1:250 des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen. Weiter sind dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Begründung mit Umweltbericht des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen vom 22.10.2024 / 27.11.2024 als Anlage 1, der Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vom 22.10.2024 / 27.11.2024 als Anlage 2, die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 01.10.2024 des Büros Planbar Güthler GmbH, Ludwigsburg als Anlage 3, die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in Leinzell vom 05.12.2018 des Büros GMA mbh, Ludwigsburg als Anlage 4, der Lageplan zur externen Ersatzmaßnahme E2 vom 22.10.2024 des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen als Anlage 5 sowie die Prüfung des Vorkommens von FFH-Lebensraumtypen vom 26.08.2024 des Büros Planbar Güthler, Ludwigsburg als Anlage 6 beigefügt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufsmarkt Göggingen Straße, REWE-Markt Leinzell“ in Leinzell und Göggingen und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Textteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung mit Umweltbericht sowie den weiteren Anlagen in der Zeit von 07. Januar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können dabei auf den Internetseiten der Gemeinde Leinzell unter www.leinzell.de/de/aktuelles/bekanntmachungen/vorhabenbezogenen-bebauungsplan-einkaufsmarkt-goegginger-strasse-rewe-markt-leinzell und der Gemeinde Göggingen unter www.gemeinde-goeggingen.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden und stehen dort auch zum Download bereit. Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Leinzell, Mulfinger Straße 2 in 73575 Leinzell und im Rathaus der Gemeinde Göggingen, Hauptstraße 46, 73571 Göggingen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser eingesehen werden.

Während des Beteiligungszeitraumes können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch an info@leinzell.de oder info@gemeinde-goeggingen.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Elektronisch oder schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden den Gemeinderäten der Gemeinden Leinzell und Göggingen zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

  

Leinzell, den 19.12.2024                                                                Göggingen, den 19.12.2024

gez. Schäffler, Bürgermeister                                                        gez. Kuhl, Bürgermeister

 

Die Unterlagen zum Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Gögginger Straße, REWE-Markt Leinzell" können Sie hier herunterladen:

 

Titelblatt

Textteil (PDF)

Lageplan (PDF)

Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF)

Begründung mit Umweltbericht (PDF)

Bilanzierungsplan (PDF)

Auswirkungsanalyse (PDF)

Externe Ersatzmaßnahme Flachlandmähwiese (PDF)

Prüfung des Vorkommens von FFH-Lebensraumtypen (PDF)

Spezielle artschutzrechtliche Prüfung (PDF)