Neubürgerinfos: Gemeinde Göggingen

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Herzlich willkommen in Göggingen!

Damit Sie sich einfacher in Ihrem neuen Wohnort zurechtfinden, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen zusammengestellt.

Anmeldung

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes muss bis spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.


Als Mieter bringen Sie bitte die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung oder den Mietvertrag mit. Außerdem benötigen wir Ihren Personalausweis und/oder Reisepass, da die Anschrift in den Ausweisdokumenten geändert werden muss.

An- und Ummweldung von Kraftfahrzeugen

Die Fahrzeugpapiere müssen bei einem Wohnungswechsel unverzüglich nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt umgeschrieben werden. Auch bei einem Umzug im Ort. Hierfür wenden Sie sich an das

Landratsamt Ostalbkreis,Zulassungsbehörde, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen

Einkommenssteuer / Lohnsteuer

Zuständige Behörde:

Finanzamt Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 Schwäbisch Gmünd

Grundschule

Die Grundschule Göggingen wurde 2023/2024 kernsaniert und ist sehr modern ausgestattet.

Grundsteuer

Bei Fragen zum Thema Grundsteuer wenden Sie sich bitte an Frau Anja Mozer oder Frau Liz Miksche vom Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe.

Kinderbetreuung

Mitteilungsblatt

Unser Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich und liefert Ihnen immer aktuelle Neuigkeiten sowie Bekanntmachungen.

Weitere Informationen zum Mitteilungsblatt erhalten Sie hier.

Müllentsorgung

Die Meldung an das zuständige Abfallunternehmen (GOA - Gesellschaft ist Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH) erfolgt automatisch durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. 

Einen Abfallkalender mit den jeweiligen Abfuhrtagen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung können Sie auf der Homepage der GOA abrufen.

Die GOA-Agentur, bei der Sie Gelbe Säcke, Bio-Beutel, zusätzliche Müllsäcke sowie Grünabfallsäcke erhalten, befindet sich in der Bäckerei Weith (Hauptstraße 5, 73571 Göggingen). Zusätzlich erhalten Sie Gelbe Säcke auf dem Rathaus.

Post

Bitte stellen Sie für Ihre bisherige Wohnadresse einen Nachsendeantrag. Bitte denken Sie außerdem daran, Ihren neuen Briefkasten mit Ihrem Namen zu versehen.

Social-Media

Über unterschiedliche Kanäle teilen wir immer Informationen und Neuigkeiten, welche unsere Gemeinde betreffen. Um immer informiert zu sein, folgen Sie gerne unseren Kanälen auf

 

Wasser / Abwasser

Schuldner der Wasser- bzw. Abwassergebühr ist satzungsgemäß der Grundstückseigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an den Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe mitgeteilt werden.

Die Gebühren für Wasser und Abwasser finden Sie hier.

Weitere interessante Infos zum Trinkwasser in unserer Gemeinde erhalten Sie hier.

Bei Fragen zur Wasser- bzw. Abwassergebühr steht Ihnen Herr Martin Mühleisen vom Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe gerne zur Verfügung.

Allgemein

Bitte denken Sie daran, Ihre neue Adresse bei Ihrem Arbeitgeber, Arzt, der Bank, Krankenkasse, Versicherung, Verein, ggf. Schule, Kindergarten, Hochschule und sonstigen Anbietern (z. B. Kundenkarten) anzugeben.