Herzlich willkommen in Göggingen!
Damit Sie sich einfacher in Ihrem neuen Wohnort zurechtfinden, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen zusammengestellt.
Anmeldung
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes muss bis spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Als Mieter bringen Sie bitte die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung oder den Mietvertrag mit. Außerdem benötigen wir Ihren Personalausweis und/oder Reisepass, da die Anschrift in den Ausweisdokumenten geändert werden muss.
An- und Ummweldung von Kraftfahrzeugen
Die Fahrzeugpapiere müssen bei einem Wohnungswechsel unverzüglich nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt umgeschrieben werden. Auch bei einem Umzug im Ort. Hierfür wenden Sie sich an das
Landratsamt Ostalbkreis,Zulassungsbehörde, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Einkommenssteuer / Lohnsteuer
Zuständige Behörde:
Finanzamt Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 Schwäbisch Gmünd
Grundschule
Die Grundschule Göggingen wurde 2023/2024 kernsaniert und ist sehr modern ausgestattet.
Grundsteuer
Bei Fragen zum Thema Grundsteuer wenden Sie sich bitte an Frau Anja Mozer oder Frau Liz Miksche vom Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe.
Kinderbetreuung
- Informationen zur Betreuung im Kindergarten Abenteuerland
- Informationen zur Betreuung in der Kernzeit
Mitteilungsblatt
Unser Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich und liefert Ihnen immer aktuelle Neuigkeiten sowie Bekanntmachungen.
Weitere Informationen zum Mitteilungsblatt erhalten Sie hier.
Müllentsorgung
Die Meldung an das zuständige Abfallunternehmen (GOA - Gesellschaft ist Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH) erfolgt automatisch durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Einen Abfallkalender mit den jeweiligen Abfuhrtagen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung können Sie auf der Homepage der GOA abrufen.
Die GOA-Agentur, bei der Sie Gelbe Säcke, Bio-Beutel, zusätzliche Müllsäcke sowie Grünabfallsäcke erhalten, befindet sich in der Bäckerei Weith (Hauptstraße 5, 73571 Göggingen). Zusätzlich erhalten Sie Gelbe Säcke auf dem Rathaus.
Post
Bitte stellen Sie für Ihre bisherige Wohnadresse einen Nachsendeantrag. Bitte denken Sie außerdem daran, Ihren neuen Briefkasten mit Ihrem Namen zu versehen.
Social-Media
Wasser / Abwasser
Schuldner der Wasser- bzw. Abwassergebühr ist satzungsgemäß der Grundstückseigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an den Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe mitgeteilt werden.
Die Gebühren für Wasser und Abwasser finden Sie hier.
Weitere interessante Infos zum Trinkwasser in unserer Gemeinde erhalten Sie hier.
Bei Fragen zur Wasser- bzw. Abwassergebühr steht Ihnen Herr Martin Mühleisen vom Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe gerne zur Verfügung.
Allgemein
Bitte denken Sie daran, Ihre neue Adresse bei Ihrem Arbeitgeber, Arzt, der Bank, Krankenkasse, Versicherung, Verein, ggf. Schule, Kindergarten, Hochschule und sonstigen Anbietern (z. B. Kundenkarten) anzugeben.

