Lebenslagen: Gemeinde Göggingen

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Amtliche WARNUNG vor GLÄTTEbis 

Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE

Gemeinde Göggingen bis 

Es besteht Glättegefahr.

Empfohlene Maßnahmen

Hinweis auf: Rutschgefahr. Handlungsempfehlungen: Verhalten im Straßenverkehr anpassen

Diese Daten wurden vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt

Erstellt am 
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Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

 

Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.

Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:

  • in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
  • im Gymnasium die Klasse 10.

Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.

 

Rechtsgrundlage

 

Multilaterale Versetzungsordnung

 

Freigabevermerk

 

05.02.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg