Wahlschein-Beantragung bzw. Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
icon.crdate29.01.2026
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Briefwahl – bequem und flexibel wählen
Die Briefwahl bietet Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, ihre Stimme ohne persönlichen Besuch im Wahllokal abzugeben. Stattdessen erhalten Sie die notwendigen Wahlunterlagen per Post, können den Stimmzettel in Ruhe zu Hause ausfüllen und diesen anschließend fristgerecht per Post zurücksenden oder in einen dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen.
Diese Form der Stimmabgabe ermöglicht eine unabhängige, barrierefreie und flexible Teilnahme an der Wahl – ganz gleich, wo Sie sich befinden oder wie mobil Sie sind.
Auch für die Landtagswahl 2026 können Sie selbstverständlich Briefwahl beantragen und Ihre Stimme auf diesem Weg abgeben. Der Antrag auf einen Wahlschein kann persönlich mündlich, schriftlich oder über eine sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden.
Eine besonders komfortable Möglichkeit ist die Online-Wahlscheinbeantragung:
Über den entsprechenden Link gelangen Sie zu einem Online-Formular, in das Sie Ihre persönlichen Daten eintragen. Die Übermittlung Ihrer Angaben erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Nach dem Absenden werden die Daten automatisch mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen, um zu prüfen, ob Sie wahlberechtigt und dort eingetragen sind.
Den Online-Antrag zur Wahlscheinbeantragung finden Sie hier.
Sollten Sie Ihre Wahlbezirks- oder Wählernummer nicht angeben können oder diese nicht vorliegen (siehe Wahlbenachrichtigung), bitten wir Sie, den Wahlschein auf anderem Wege schriftlich oder elektronisch zu beantragen, zum Beispiel per E-Mail.
In diesem Fall geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Wohnanschrift an.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahl aus rechtlichen Gründen nicht telefonisch möglich ist.
Bei Fragen erreichen Sie uns gerne im Rathaus unter Telefonnummer: 07175/5762.

