Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg"
icon.crdate26.09.2024
Hier gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung zum vorhabensbezogener Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg" in Göggingen
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg" in Göggingen
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 11.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den o.g. Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt östlich von Göggingen, südlich der Kreisstraße K 3260 nach Schechingen, an der Straße und im Gewann „Im Gemeinweg“.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,45 ha und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine dicke, schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt.
Lageplan Geltungsbereich
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Reitplatzes im direkten Anschluss an die bestehende Reithalle zu schaffen.
Frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat hat am 11.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften kann in der Zeit
vom 07. Oktober 2024 bis 08. November 2024 - je einschließlich –
von der Öffentlichkeit im Internet unter www.gemeinde-goeggingen.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Unterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums auch beim Bürgermeisteramt Göggingen, Rathaus, Hauptstraße 46, 73571 Göggingen während den üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes (Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 18:00 Uhr; Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 17:00 Uhr; Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr; Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen u.a. elektronisch (E-Mail an info@gemeinde-goeggingen.de), schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift unter oben angegebener Adresse vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Planunterlagen / umweltbezogene Informationen
Bestandteile sind der Lageplan und Textteil zum Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Vorentwurf 1.1) mit Stand vom 18.07.2024.
Als Anlagen sind ein vorläufiger Umweltbericht (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) beigefügt.
Lageplan Vorentwurf
Göggingen, den 26.09.2024
Danny Kuhl, Bürgermeister
Hier können Sie noch weitere Unterlagen zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg" herunterladen:
Bebauungsplan Reitplatz Am Gemeinweg - Vorentwurf (PDF-Datei)
Textteil Reitplatz Am Gemeinweg - Vorentwurf (PDF-Datei)
Begründung Reitplatz Am Gemeinweg - Vorentwurf (PDF-Datei)
VEP Reitplatz am Gemeinweg (PDF-Datei)