Allgemeine Informationen: Gemeinde Göggingen

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Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg"

icon.crdate26.09.2024

Hier gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung zum vorhabensbezogener Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg" in Göggingen

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Reitplatz Am Gemeinweg" in Göggingen

 

Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat hat am 11.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den o.g. Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt östlich von Göggingen, südlich der Kreisstraße K 3260 nach Schechingen, an der Straße und im Gewann „Im Gemeinweg“.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,45 ha und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine dicke, schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt.

 

Lageplan Geltungsbereich

  

Ziel und Zweck der Planung

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Reitplatzes im direkten Anschluss an die bestehende Reithalle zu schaffen.

 

Frühzeitige Beteiligung

 

Der Gemeinderat hat am 11.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften kann in der Zeit

 

vom 07. Oktober 2024 bis 08. November 2024 - je einschließlich –

 

von der Öffentlichkeit im Internet unter www.gemeinde-goeggingen.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Die Unterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums auch beim Bürgermeisteramt Göggingen, Rathaus, Hauptstraße 46, 73571 Göggingen während den üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes (Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 18:00 Uhr; Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 17:00 Uhr; Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr; Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Abgabe von Stellungnahmen

 

Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen u.a. elektronisch (E-Mail an info@gemeinde-goeggingen.de), schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift unter oben angegebener Adresse vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.

Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

 

Planunterlagen / umweltbezogene Informationen

 

Bestandteile sind der Lageplan und Textteil zum Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Vorentwurf 1.1) mit Stand vom 18.07.2024.

Als Anlagen sind ein vorläufiger Umweltbericht (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) beigefügt.

 

Lageplan Vorentwurf